FAQ Rechtsanwälte
Kann ich meine Haftung beschränken?
Ja, vor allem durch vorformulierte Vertragsbedingungen lässt sich die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf das Vierfache der Mindestversicherungssumme begrenzen – vorausgesetzt, es besteht in dieser Höhe Versicherungsschutz (vgl. § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, S. 2 BRAO).
Sind kaufmännische Tätigkeiten durch meine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgesichert?
Grundsätzlich deckt diese Versicherung nur Risiken aus der Berufsausübung ab. Je nach Anbieter sind kaufmännische Tätigkeiten bis zu einer bestimmten Summe (meist 2,5 Mio. €) mitversichert. Eine Erweiterung dieser Zusatzdeckung kann individuell vereinbart werden.
Was brauche ich für die Beantragung und den Erhalt meiner Zulassung bei der RAK?
Auch als angestellter Berufsträger benötigen Sie zusätzlich zur Kanzleipolice eine eigene Berufshaftpflichtversicherung. Für die Zulassung ist nach § 12 BRAO der Abschluss einer solchen Versicherung nötig. Gemäß § 51 BRAO muss sie eine Summe von 0,25 Mio. € abdecken, vierfach maximiert pro Jahr.
Welche Auslandstätigkeiten sind in meiner Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung enthalten?
Jeder Versicherer geht mit Ansprüchen aus dem Ausland anders um. In der Regel sind Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht sowie vor außereuropäischen Gerichten ausgeschlossen (§ 51 Abs. 3 Nr. 3 und 4 BRAO). Viele Versicherer bieten jedoch erweiterte Geltungsbereiche an. Gerne prüfen wir Ihre Police auf mögliche Deckungslücken
Was tun bei besonders hochwertigen Mandaten?
Hier gibt es zwei Optionen:
a) Die dauerhafte Erhöhung:
Die dauerhafte Erhöhung der Versicherungssumme ist in der Regel günstiger, erfordert jedoch eine Vertragslaufzeit von mindestens einem Jahr. Während dieser Zeit ist eine Reduzierung der Summe nicht möglich.
b) Einzelfallversicherung:
Diese ist an ein bestimmtes Mandat gebunden und bietet ausschließlich dafür Versicherungsschutz. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit von einem Jahr kann sie jederzeit ohne Frist gekündigt und taggenau abgerechnet werden. Nachteilig ist die im Vergleich zur dauerhaften Erhöhung höhere Prämie.
Was hat die BRAO-Reform für Auswirkungen auf meinen Versicherungsschutz?
Die BRAO-Reform hat zahlreiche Änderungen an den Anforderungen an den Kanzlei-Versicherungsschutz mit sich gebracht, insbesondere bei den Mindestversicherungssummen.
Auf Wunsch prüfen wir, ob Ihre Kanzleideckung den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entspricht – dafür genügt uns eine aktuelle Kopie Ihres Vertrags.
Noch Fragen? Klären wir sie einfach gemeinsam!
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