AGB
Allgemeine Vereinbarungen der Audit Tax Law Risk Solution GmbH
Vertragsgegenstand
Der Auftraggeber beauftragt die Audit Tax Law Risk Solution GmbH (im Folgenden Auftragnehmer), Versicherungsverträge zu vermitteln und zu betreuen. Der Auftrag umfasst insbesondere die Vorbereitung und den Abschluss von Versicherungsverträgen sowie die Mitwirkung bei der Verwaltung und Erfüllung (zum Beispiel im Schadensfall). Dies betrifft ausschließlich die in seine Verwaltung übernommenen und die künftig vermittelten Versicherungsverträge.
Leistungsumfang
Die Tätigkeit des Auftragnehmers beschränkt sich auf die in der Maklervollmacht markierten, abschließend aufgeführten Versicherungssparten.
Maklervollmacht
Die Vertretungsbefugnisse des Auftragnehmers ergeben sich aus der vom Auftraggeber separat mündlich, konkludent oder schriftlich erteilten Maklervollmacht.
Zufriedenheitsgarantie: Maklervertrag ohne Kündigungsfrist
Dieser Vertrag ist von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer besonderen Frist kündbar, vgl. § 627 Abs. 1 BGB. Zum Vorteil des Auftraggebers kann der Auftragnehmer nicht zur Unzeit kündigen, vgl. § 627 Abs. 2 BGB.
Pflichten des Auftraggebers
Vertrags- und risikorelevante Änderungen, insbesondere Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag (z. B. Personaländerungen), sind dem Auftragnehmer kurzfristig zu melden.
Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer ist im Innenverhältnis an die Weisungen des Auftraggebers gebunden und verpflichtet, die Interessen des Auftraggebers zu wahren.
Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten ist auf maximal € 2 Mio. pro Fall und Jahr begrenzt. Die Haftung für mindestens grob fahrlässige Pflichtverletzungen oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt davon unberührt. Etwaige schriftlich individuell vereinbarte Haftungsbedingungen gehen vor. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Vergütung
Die Vergütung für die Leistung des Auftragnehmers trägt das Versicherungsunternehmen ohne zusätzliche Kosten für den Auftraggeber.
Datenschutz und Information gem. § 15 VersVermV
Es gilt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, abrufbar unter
https://www.audittaxlaw.de/datenschutzerklaerung,
sowie die Erstinformation abrufbar unter
https://www.audittaxlaw.de/erstinformation
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt.