Cyberabsicherung
Vertraulichkeit ist Ihr Kapital. Wir sichern es ab.
Kaum eine Branche verwaltet so konzentriert sensible Informationen wie die beratenden und prüfenden Berufe: Mandantenakten, Steuererklärungen, Jahresabschlüsse, Transaktionsunterlagen, Testamente, Gesellschaftsverträge, Grundbuchvorgänge. Für Angreifer ist das ein doppelt attraktives Ziel. Die Daten lassen sich verschlüsseln und erpressen, und die Betroffenen stehen unter besonderem Druck, weil ihr Geschäftsmodell auf Vertraulichkeit beruht.
Warum Berufsträger besonders exponiert sind
Berufliche Verschwiegenheit. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer unterliegen strafbewehrten Verschwiegenheitspflichten (§ 203 StGB) sowie berufsrechtlichen Vorgaben, etwa zur Einbindung externer Dienstleister (§ 43e BRAO, § 62a StBerG, § 50a WPO, § 26a BNotO). Ein Datenabfluss ist damit nicht nur ein IT-Problem, sondern kann berufsrechtliche und strafrechtliche Fragen aufwerfen.
Datenschutzrecht. Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten sind in der Regel binnen 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde zu melden (Art. 33 DSGVO), gegebenenfalls sind Betroffene zu benachrichtigen (Art. 34 DSGVO). Mandanten und Dritte können Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO geltend machen, auch für immaterielle Schäden.
Zahlungsströme. Kanzleien und Notariate wickeln Fremdgelder und Anderkonten ab. Manipulierte Zahlungsanweisungen, gefälschte Bankverbindungen in E-Mails oder vorgetäuschte Mandantenanweisungen (Business E-Mail Compromise) führen schnell zu sechs- oder siebenstelligen Schäden.
Digitale Pflichtinfrastruktur. beA, beSt, elektronischer Rechtsverkehr, elektronisches Urkundenarchiv, DATEV-Anbindungen und Cloud-Lösungen erhöhen die Abhängigkeit von funktionierender IT. Ein Ausfall legt den Kanzleibetrieb unmittelbar lahm, während Fristen weiterlaufen.
Was eine leistungsstarke Cyberpolice umfasst
Assistance und Krisenmanagement
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24/7-Notfallhotline mit sofortiger Einbindung von IT-Forensikern
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Krisenberatung, Rechtsberatung zu Melde- und Benachrichtigungspflichten
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Krisenkommunikation und PR-Unterstützung zum Schutz der Reputation
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Unterstützung bei Verhandlungen im Erpressungsfall
Eigenschäden
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Betriebsunterbrechung und entgangener Gewinn, auch bei Ausfall von Cloud- und IT-Dienstleistern
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Wiederherstellung von Daten, Systemen und Programmen
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Mehrkosten zur Aufrechterhaltung des Kanzleibetriebs
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Kosten für die Benachrichtigung Betroffener und für Kreditüberwachungsdienste
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Kosten in Verfahren vor Datenschutzbehörden, soweit rechtlich versicherbar
Drittschäden
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Schadensersatzansprüche von Mandanten und Dritten wegen Datenschutz- und Vertraulichkeitsverletzungen
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Ansprüche aus der Weiterverbreitung von Schadsoftware
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Abwehr unberechtigter Ansprüche
Vertrauens- und Betrugsschäden
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Social Engineering, Fake-President- und Payment-Diversion-Betrug
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Schäden durch vorsätzliche Handlungen von Mitarbeitern (je nach Tarif als eigener Baustein)
Die Schnittstelle zur Vermögensschadenhaftpflicht
Viele Schäden liegen genau zwischen Cyber- und Berufshaftpflichtversicherung. Überweist ein Mitarbeiter Mandantengeld auf ein betrügerisches Konto, stellt sich die Frage, ob ein Berufsversehen, ein Cyberereignis oder ein Vertrauensschaden vorliegt. Manche Vermögensschadenhaftpflicht-Bedingungen schließen Datenschutz- und IT-Risiken aus oder begrenzen sie, manche Cyberpolicen schließen berufliche Pflichtverletzungen aus. Ohne Abstimmung entstehen Lücken, im schlimmsten Fall verweisen zwei Versicherer wechselseitig aufeinander.
Unser Ansatz
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Analyse Ihrer bestehenden VSH-, Vertrauensschaden- und Cyberdeckungen auf Überschneidungen und Lücken
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Übersetzung der versicherungsvertraglichen Obliegenheiten (Backups, Mehr-Faktor-Authentifizierung, Patch-Management) in einen konkreten Maßnahmenkatalog für Ihre Kanzlei
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Bemessung von Versicherungssummen und Betriebsunterbrechungs-Haftzeiten anhand Ihrer tatsächlichen Umsatz- und Fristenabhängigkeit
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Unterstützung im Schadenfall, von der ersten Meldung bis zur Regulierung
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