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Die Klage gegen den sogenannten „KI-Steuerberater“ ist juristisch durchaus spannend

27. Juni
1 Min. Lesezeit

Versicherungsrechtlich stellt sich jedoch eine noch interessantere Frage:


Wie ist der Einsatz von KI eigentlich in Ihrer Berufshaftpflicht geregelt?


Gibt es überhaupt eine KI-Klausel?


Erfasst sie auch halb- oder vollautomatisierte Prozesse?


Oder verlangt sie noch den klassischen Human-in-the-Loop-Ansatz, bei dem jedes KI-Ergebnis einzeln überprüft werden muss?


Denn im Schadenfall zählt nicht nur, wie Ihre Kanzlei arbeitet.

Entscheidend ist auch, was Ihr Versicherungsvertrag tatsächlich regelt und wie dies in Ihrem Wording geregelt ist.


Besonders kritisch wird es insbesondere bei:


➡️ wissentlichen Pflichtverletzungen

➡️ Anwendungen außerhalb der versicherten beruflichen Tätigkeit

➡️ Schäden außerhalb der Pflichtdeckung, z. B. bei Serienschäden oberhalb der Mindestversicherungssumme


Wir sind überzeugt: Moderne Kanzleien brauchen moderne Bedingungswerke.

Statt der Pflicht, jedes KI-Ergebnis einzeln zu kontrollieren, sollten Versicherungsbedingungen auch teil- und vollautomatisierte Prozesse ohne Einzelfallprüfung berücksichtigen – mit Governance-Strukturen, Systemüberwachung und stichprobenartigen Kontrollen (Human on the Loop statt Human in the Loop).


Unser Rat: Nehmen Sie Ihre Berufshaftpflicht einmal zur Hand und prüfen Sie, ob Ihr Bedingungswerk den heutigen KI-Einsatz tatsächlich abbildet – oder noch die Arbeitsweise von gestern versichert.



 
 
 

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