top of page

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Berufsrecht der rechts-, steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe unter besonderer Berücksichtigung von Haftung und Compliance


1. Einleitung

 

Die fortschreitende Digitalisierung der rechts-, steuer- und wirtschaftsprüfenden Berufe hat durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz eine neue Qualität erreicht. Insbesondere generative Systeme ermöglichen es, komplexe juristische und betriebswirtschaftliche Fragestellungen in kurzer Zeit zu analysieren und textlich aufzubereiten. Diese Entwicklung eröffnet erhebliche Effizienzpotenziale, verändert jedoch zugleich die Anforderungen an die Berufsausübung grundlegend.

 

Rechtlich ist dabei zu berücksichtigen, dass die einschlägigen berufsrechtlichen Normen technikoffen formuliert sind. Sie gelten daher unabhängig davon, ob eine Leistung manuell oder unter Einsatz algorithmischer Systeme erbracht wird. Der Einsatz von KI führt folglich nicht zu einer Reduktion der bestehenden Berufspflichten, sondern erfordert vielmehr deren konsequente Anwendung unter Berücksichtigung der spezifischen Risiken automatisierter Systeme.

 

2. Technologische Ausgangslage und rechtliche Relevanz von KI-Risiken

 

Die rechtliche Bewertung des KI-Einsatzes setzt ein Verständnis der zugrunde liegenden Funktionsweise und Risiken voraus. KI-Systeme basieren regelmäßig auf statistischen Modellen, die auf großen Datenmengen trainiert wurden und daraus eigenständig Ergebnisse generieren. Diese Ergebnisse sind jedoch nicht notwendigerweise richtig oder nachvollziehbar.

 

Besondere Aufmerksamkeit verdienen dabei sogenannte Halluzinationen, bei denen das System plausible, aber tatsächlich unzutreffende Inhalte erzeugt. Hinzu treten strukturelle Verzerrungen, die aus den Trainingsdaten resultieren können, sowie eine häufig eingeschränkte Nachvollziehbarkeit der Entscheidungsprozesse. Gerade im Bereich der rechts- und steuerberatenden Berufe, in denen es auf die inhaltliche Richtigkeit und Begründbarkeit ankommt, gewinnen diese Risiken eine erhebliche rechtliche Bedeutung.

 

3. Berufsrechtliche Anforderungen an Rechtsanwälte

 

Die anwaltliche Berufsausübung wird durch die Bundesrechtsanwaltsordnung geprägt. § 43 BRAO verpflichtet den Rechtsanwalt zur gewissenhaften Berufsausübung und bildet damit die zentrale Leitnorm. Diese wird durch § 43a BRAO konkretisiert, der insbesondere die Verpflichtung zur Unabhängigkeit, zur Verschwiegenheit sowie zur sachgerechten Bearbeitung von Mandaten normiert.

 

Im Kontext des KI-Einsatzes folgt aus diesen Vorschriften, dass der Rechtsanwalt die Verantwortung für das Arbeitsergebnis in vollem Umfang behält. Die Nutzung technischer Hilfsmittel vermag diese Verantwortung nicht zu relativieren. Vielmehr ergibt sich aus der Pflicht zur eigenverantwortlichen Tätigkeit, dass sämtliche durch KI erzeugten Inhalte einer eigenständigen fachlichen Überprüfung zu unterziehen sind. Eine ungeprüfte Übernahme würde den Anforderungen an eine gewissenhafte Berufsausübung nicht genügen.

 

Auch die organisatorische Dimension der Berufsausübung gewinnt im Zusammenhang mit KI besondere Bedeutung. § 31 BORA verpflichtet zur Einrichtung einer Kanzleiorganisation, die eine ordnungsgemäße Berufsausübung sicherstellt. Dies umfasst im digitalen Kontext insbesondere die Implementierung von Kontrollmechanismen, die Festlegung klarer Zuständigkeiten sowie die Dokumentation von Arbeitsprozessen.

 

Die Verschwiegenheitspflicht stellt einen weiteren zentralen Aspekt dar. Sie ist in § 43a Abs. 2 BRAO normiert und wird durch § 203 StGB strafrechtlich abgesichert. Der Einsatz externer KI-Systeme kann eine Offenlegung mandatsbezogener Informationen darstellen. Eine solche Offenlegung ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen des § 203 Abs. 3 StGB erfüllt sind und die in § 43e BRAO geregelten Anforderungen eingehalten werden. Hierzu gehören insbesondere die sorgfältige Auswahl des Dienstleisters sowie dessen Verpflichtung zur Verschwiegenheit.

 

Diese gesetzlichen Vorgaben werden durch berufsständische Leitlinien konkretisiert. Die Bundesrechtsanwaltskammer hebt hervor, dass KI lediglich als unterstützendes Instrument eingesetzt werden darf und die rechtliche Bewertung stets durch den Rechtsanwalt selbst erfolgen muss. Auch auf europäischer Ebene wird durch den CCBE betont, dass menschliche Kontrolle, Vertraulichkeit und Transparenz zentrale Voraussetzungen für einen zulässigen KI-Einsatz darstellen.

 

4. Steuerberaterrechtliche Anforderungen und Haftung

 

Die Berufsausübung der Steuerberater wird maßgeblich durch § 57 StBerG bestimmt. Diese Vorschrift verpflichtet zur unabhängigen, eigenverantwortlichen und gewissenhaften Tätigkeit und bildet damit das Pendant zu den anwaltlichen Berufspflichten.

 

Auch im steuerberatenden Kontext bleibt die Verantwortung für die Richtigkeit der erbrachten Leistungen vollständig beim Berufsträger. Der Einsatz von KI ändert hieran nichts. Vielmehr ist der Steuerberater gehalten, die Ergebnisse automatisierter Systeme kritisch zu überprüfen und deren Plausibilität zu hinterfragen.

 

Haftungsrechtlich ist der Einsatz von KI insbesondere im Rahmen der vertraglichen Haftung nach § 280 BGB relevant. Eine Pflichtverletzung liegt vor, wenn die geschuldete Leistung nicht ordnungsgemäß erbracht wird. Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn fehlerhafte KI-Ergebnisse ungeprüft übernommen werden oder wenn die Auswahl und Überwachung des eingesetzten Systems nicht den erforderlichen Sorgfaltsanforderungen entspricht.

 

Bemerkenswert ist, dass der Einsatz von KI nicht als Entlastung wirkt, sondern im Gegenteil eine Verschärfung der Sorgfaltsanforderungen begründen kann. Dies ergibt sich daraus, dass der Berufsträger zusätzliche Risiken in seinen Arbeitsprozess integriert und diese beherrschen muss. Die Bundessteuerberaterkammer weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass insbesondere die Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse sowie der Schutz sensibler Daten sicherzustellen sind.

 

5. Wirtschaftsprüferrecht, IDW-Standards und Haftung

 

Die Tätigkeit der Wirtschaftsprüfer unterliegt einem eigenständigen berufsrechtlichen Rahmen, der insbesondere durch die Wirtschaftsprüferordnung sowie durch die vom Institut der Wirtschaftsprüfer entwickelten Prüfungsstandards geprägt ist. Zentrale Grundpflichten ergeben sich aus § 43 WPO, der die gewissenhafte Berufsausübung, Unabhängigkeit und Verschwiegenheit fordert.

 

Diese Grundsätze werden durch die IDW-Standards konkretisiert, insbesondere durch den Prüfungsstandard IDW PS 200, der die allgemeinen Anforderungen an die Durchführung von Abschlussprüfungen regelt. Danach ist der Wirtschaftsprüfer verpflichtet, seine Tätigkeit mit der erforderlichen beruflichen Skepsis durchzuführen und die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wesentliche Fehler aufgedeckt werden können.

 

Der Einsatz von KI im Rahmen der Abschlussprüfung wirft vor diesem Hintergrund spezifische Fragen auf. Zwar kann KI die Analyse großer Datenmengen erheblich erleichtern, jedoch besteht zugleich die Gefahr, dass algorithmische Fehlentscheidungen nicht erkannt werden oder dass die Nachvollziehbarkeit der Prüfung eingeschränkt wird. Gerade die Nachvollziehbarkeit ist jedoch ein zentrales Element der Prüfungsqualität, da sie die Grundlage für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Prüfung bildet.

 

Haftungsrechtlich ergeben sich daraus erhebliche Risiken. Die Haftung des Wirtschaftsprüfers ist insbesondere in § 323 HGB geregelt und setzt eine Pflichtverletzung voraus. Eine solche kann etwa dann vorliegen, wenn die Prüfung nicht den anerkannten Standards entspricht oder wenn wesentliche Risiken nicht erkannt werden. Der Einsatz von KI entbindet den Wirtschaftsprüfer nicht von diesen Anforderungen. Vielmehr ist er verpflichtet, die Funktionsweise der eingesetzten Systeme zu verstehen und deren Ergebnisse kritisch zu überprüfen.

 

Die Einbindung von KI kann daher nur dann berufsrechtskonform erfolgen, wenn sie in ein System eingebettet ist, das die Einhaltung der Prüfungsstandards sicherstellt. Dies setzt insbesondere voraus, dass die eingesetzten Systeme validiert werden, dass ihre Ergebnisse dokumentiert und überprüft werden und dass eine ausreichende Transparenz gewährleistet ist.

 

6. Compliance-Anforderungen und Compliance-Verstöße

 

Der Einsatz von KI führt zu einer erheblichen Erweiterung der Anforderungen an die Compliance-Strukturen in Kanzleien und Prüfungsgesellschaften. Die Einhaltung der berufsrechtlichen Pflichten erfordert eine systematische Organisation, die die spezifischen Risiken automatisierter Systeme berücksichtigt.

 

Hierzu gehört insbesondere die Entwicklung interner Richtlinien, die den Einsatz von KI regeln, sowie die Festlegung klarer Verantwortlichkeiten. Darüber hinaus ist eine kontinuierliche Schulung der Mitarbeiter erforderlich, um einen sachgerechten Umgang mit den eingesetzten Systemen sicherzustellen.

 

Compliance-Verstöße können sich in diesem Zusammenhang in vielfältiger Weise manifestieren. So kann etwa eine unzureichende Kontrolle von KI-Ergebnissen zu fehlerhaften Beratungsleistungen führen. Ebenso kann die Nutzung externer Systeme ohne ausreichende Sicherungsmaßnahmen gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen. Schließlich können auch datenschutzrechtliche Vorgaben verletzt werden, wenn personenbezogene Daten unzulässig verarbeitet werden.

 

Solche Verstöße sind nicht nur berufsrechtlich relevant, sondern können zugleich haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Sie verdeutlichen, dass der Einsatz von KI eine enge Verzahnung von Berufsrecht und Compliance erfordert.

 

7. Europarechtlicher Rahmen

 

Mit der Verordnung (EU) 2024/1689 hat der europäische Gesetzgeber einen umfassenden Rechtsrahmen für den Einsatz von KI geschaffen. Die Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz und enthält spezifische Anforderungen an die Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen.

 

Von besonderer Bedeutung ist Art. 4 der Verordnung, der die Sicherstellung einer angemessenen KI-Kompetenz verlangt. Diese Verpflichtung richtet sich auch an die rechts-, steuer- und wirtschaftsprüfenden Berufe und konkretisiert deren Pflicht zur fachlichen Qualifikation im Umgang mit neuen Technologien.

 

Darüber hinaus enthält die Verordnung Anforderungen an Transparenz, Dokumentation und Risikomanagement, die sich unmittelbar auf die berufsrechtliche Bewertung des KI-Einsatzes auswirken.

 

8. Ergebnis

 

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass der Einsatz von KI in den rechts-, steuer- und wirtschaftsprüfenden Berufen zwar zulässig ist, jedoch mit erheblichen rechtlichen Anforderungen verbunden ist. Die bestehenden berufsrechtlichen Normen finden uneingeschränkt Anwendung und werden durch europäische Vorgaben ergänzt.

 

Der Einsatz von KI führt zu einer Erweiterung der Haftungsrisiken und erfordert eine sorgfältige organisatorische Einbindung sowie umfassende Compliance-Maßnahmen. Insbesondere für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ergeben sich aufgrund der hohen Anforderungen an die Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit ihrer Tätigkeit gesteigerte Sorgfaltspflichten.

 

Die zentrale Herausforderung besteht darin, die Potenziale der KI zu nutzen, ohne die berufsrechtlichen Grundprinzipien zu gefährden.

 


 
 
 

Kommentare


 

Anbieterkennzeichnung nach § 5 DDG

AuditTaxLaw Risk Solution GmbH

Hohenlindener Str. 1

81677 München
Deutschland

​Telefon: +49 (0)89 20034230

Fax:         +49 (0)89 2001648

E-Mail: info@audittaxlaw.de

Website: www.audittaxlaw.de

Handelsregister: Amtsgericht München
HRB: 308398

Vertreten durch: Christina Schelbert 


Verantwortlich nach § 18 MStV

Christina Schelbert

Steuernummer: 143/116/41353

Angaben gemäß § 34d GewO

Audit Tax Law Risk Solution GmbH ist tätig als unabhängiger Versicherungsmakler gemäß § 34d Abs. 1 GewO

Zuständige Erlaubnisbehörde:
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Max-Joseph-Str. 2
80333 München

Eintragung im Vermittlerregister:
Registrierungsnummer: D-J3HL-70IMP-21

 

Registerstelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
www.vermittlerregister.info

Berufsrechtliche Regelungen
§ 34d Gewerbeordnung
§§ 59-68 VVG
VersVermV

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Webseite Gesetze im Internet eingesehen und abgerufen werden.

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung

DUAL Deutschland GmbH

Schanzenstraße 36 / Gebäude 197
51063 Köln

Räumlicher Geltungsbereich: Europäische Union

Beteiligungen

Die Audit Tax Law Risk Solution GmbH hält keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens.
Kein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält eine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital der Audit Tax Law Risk Solution GmbH.

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV

Audit Tax Law Risk Solution GmbH
Hohenlindener Str. 1
81677 München

Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Union eine Online-Plattform eingerichtet, an die Sie sich wenden können. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Unsere E-Mailadresse lautet: info@audittaxlaw.de 

(Hinweis zum Schlichtungsverfahren nach § 36 VSBG in Verbindung mit § 17 Abs. 4 VersVermV)
Zuständige Schlichtungsstellen zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern sind der OMBUDSMANN Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin, Telefon: 0800 2 55 04 44 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen), www.pkv-ombudsmann.de und der Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, Tel. 0800 3696000 (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz), E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de, Internet: www.versicherungsombudsmann.de.

 

 

+49 (0) 89 20034230

 

 

Datenschutzerklärung

Impressum 

Hohenlindener Str. 1, 81677 Munich-Bogenhausen, Germany

  • Facebook
  • Instagram
  • X
  • TikTok

Kontaktieren Sie uns

e378ed_7a4e07a3b4334df1a4a9e201fff9bebb~mv2.avif

 

© 2026 by AuditTaxLaw Risk Solution GmbH 

 

bottom of page