💥 1.000.000 € Haftungsschaden
- Christina Schelbert

- vor 15 Stunden
- 1 Min. Lesezeit

Nicht durch Steuerhinterziehung.
Nicht durch eine Betriebsprüfung.
Sondern durch eine ganz normale steuerliche Beratung.
Die größten Haftungsfälle von Steuerberatern entstehen häufig bei:
➡️ Unternehmensnachfolgen
➡️ Vermögensübertragungen
➡️ M&A-Transaktionen
➡️ Unternehmenskrisen
➡️ steuerlichen Gestaltungen
Dort genügt oft ein einziger Fehler.
Beispiel 1: Vermögensübertragung
Ein Familienunternehmen wird auf die nächste Generation übertragen.
Eine steuerliche Begünstigung wird falsch beurteilt oder eine Gestaltung nicht rechtzeitig umgesetzt.
Die Folge:
❌ erhebliche Schenkungs- oder Erbschaftsteuer
❌ Schadenersatzansprüche gegen den Berater
Wie real dieses Risiko ist, zeigt das OLG Köln (16 U 84/18).
Dort ging es um eine verspätete Übertragung von Kommanditanteilen. Allein der geltend gemachte Schaden betrug rund 478.000 EUR.
Und das bei einem deutlich kleineren Sachverhalt als viele Nachfolgeberatungen im Mittelstand.
Beispiel 2: Unternehmenskrise
Der Mandant schreibt Verluste.
Die Bilanz weist erhebliche Warnsignale auf.
Der Jahresabschluss wird erstellt.
Der Hinweis auf eine mögliche Insolvenzreife bleibt aus.
Mit seinem Urteil BGH, IX ZR 285/14 hat der Bundesgerichtshof klargestellt:
Auch Steuerberater können bei erkennbaren Krisensituationen erheblichen Haftungsrisiken ausgesetzt sein.
Die Folge:
❌ Insolvenzverschleppungsschäden
❌ Regressforderungen gegen die Kanzlei
Schnell geht es um siebenstellige Beträge.
Die eigentliche Frage lautet daher nicht:
Kann ein Steuerberater einen Millionenschaden verursachen?
Die Praxis und die Rechtsprechung zeigen längst, dass er das kann.
Die entscheidende Frage lautet:
👉 Reicht Ihre Vermögensschadenhaftpflicht aus, wenn dieser Fall morgen eintritt?
Denn eine Haftungsbegrenzung nach § 67a StBerG und eine risikogerechte Versicherungssumme kosten wenig.
Eine Deckungslücke im Schadenfall dagegen kann die Existenz kosten.



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