BRAO Reform und FISG Regelung
- 10. Feb.
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BRAO-Reform & FISG: Bedeutung für Vermögensschadenhaftpflicht in Kanzleien und beratenden Berufen in Deutschland
Die Rechts- und Steuerberatungslandschaft in Deutschland befindet sich im Wandel: Mit der Umsetzung der BRAO-Reform und den Folgen des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) sind mehrere tiefgreifende gesetzliche Änderungen in Kraft getreten oder in Diskussion, die nicht nur berufsrechtliche Aspekte betreffen, sondern auch direkte Auswirkungen auf die Berufshaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von Kanzleien, Berufsausübungsgesellschaften und Wirtschaftsprüfern haben.
1. Was ist die BRAO-Reform und was ändert sich?
Die BRAO-Reform („Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe“) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 1. August 2022 in Kraft getreten. Sie bringt ein neues Berufsrecht für Rechtsanwälte, Patentanwälte und Steuerberater, insbesondere mit Blick auf Gesellschaftsformen, Berufspflichten und Zulassungsfragen.
1.1 Erweiterung der Versicherungspflicht
Ein zentraler Punkt der Reform ist die grundlegend neue Regelung der Versicherungspflicht für Berufsausübungsgesellschaften:
Bisher war nur bestimmten Gesellschaftsformen (z. B. bestimmte Partnerschaftsgesellschaften mit Haftungsbeschränkung) eine Berufshaftpflicht vorgeschrieben.
Neu ist, dass alle Berufsausübungsgesellschaften – unabhängig von Rechtsform – verpflichtet sind, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und kontinuierlich zu unterhalten.
1.2 Mindestversicherungssummen
Die Reform führt differenzierte Mindestdeckungssummen für Gesellschaften ein:
Nicht haftungsbeschränkte Gesellschaften (z. B. GbR/PartG) benötigen mindestens 500.000 € Deckungssumme, vervielfacht nach Anzahl der Partner, jedoch mindestens vierfach.
Haftungsbeschränkte Gesellschaften (z. B. PartGmbB, GmbH, AG) benötigen mindestens 2,5 Mio. €, mit einer Erleichterungsoption von 1 Mio. € für Gesellschaften mit nicht mehr als zehn Berufsträgern.
Einzelanwälte behalten die bisherige Mindestdeckung von 250.000 €.
1.3 Gesellschaft als eigenständiger Träger berufsrechtlicher Pflichten
Die BRAO-Reform stellt klar, dass nicht mehr nur einzelne natürliche Berufsträger berufsrechtlichen Pflichten unterliegen – sondern auch die Berufsausübungsgesellschaft selbst als rechtlich eigenständiger Akteur. Damit können berufsrechtliche Sanktionen und Verantwortlichkeiten direkt gegen die Gesellschaft gerichtet werden.
2. Bedeutung der BRAO-Reform für den Versicherungsschutz
Die Reform hat erhebliche Auswirkungen auf den Versicherungsschutz gegen Vermögensschäden:
2.1 Pflicht zur Berufshaftpflicht auf Gesellschaftsebene
Vor der Reform mussten nur einzelne Partner oder Haftungsträger eine Haftpflichtversicherung vorhalten. Nach der Reform gilt die Versicherungspflicht auch für die Gesellschaft selbst. Für bestehende Kanzleien bedeutet das:
Neuer Versicherungsbedarf: Gesellschaften ohne bisherige Pflicht müssen einen eigenen Versicherungsschutz abschließen.
Deckungskonzeption: Die Versicherung muss nicht nur individuelle Berufshaftpflicht decken, sondern auch die Risiken der Gesellschaft als juristische Person.
Sonstige Risiken und Berufspflichten: Maßnahmen wie Compliance-Versagen, Berufspflichtverletzungen oder organisatorische Versäumnisse können über die Haftpflichtversicherung der Gesellschaft abgesichert werden.
2.2 Anpassung der Policen und interner Prozesse
Kanzleien sollten:
Ihre bestehenden Versicherungsverträge überprüfen.
Deckungserweiterungen prüfen, insbesondere wenn neue Tätigkeitsfelder (z. B. digitaler Rechtsdienst, erweiterter Beratungsumfang) existieren.
Gegebenenfalls erweiterte Vermögensschaden- oder Management-Fehler-Versicherungen (Directors & Officers) integrieren, da berufsbedingte Risiken auf Gesellschaftsebene steigen.
3. Kurzüberblick: FISG (Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität)
Das FISG ist ein seit dem 1. Juli 2021 geltendes Bundesgesetz, das als Reaktion auf Bilanzskandale wie Wirecard verabschiedet wurde. Hauptziel ist die Stärkung des Vertrauens in den deutschen Finanzmarkt.
3.1 Schwerpunkt: Verschärfung der Haftung und Abschlussprüferregeln
Das FISG bringt wesentliche Änderungen insbesondere für Wirtschaftsprüfer mit sich:
Erweiterte Haftungsrisiken: Die Haftung von Abschlussprüfern für fahrlässige Pflichtverletzungen wurde deutlich verschärft. Je nach Gesellschaftsart und Verschuldensgrad können Haftungshöchstgrenzen erheblich steigen – teilweise bis in zweistellige Millionenhöhen.
Die Unabhängigkeit der Prüfer, Prüfungsqualität und Prüfungsorganisation werden regulatorisch gestärkt, was auch höhere Anforderungen an interne Kontrollsysteme, Risikomanagement und Prüfungsprozesse bedeutet.
3.2 Bedeutung für Versicherungen
Auch wenn das FISG primär Wirtschaftsprüfer betrifft, ist der indirekte Bezug zur Haftpflicht von beratenden Berufen relevant:
Erhöhte Haftungssummen und strengere Haftungsregeln erhöhen das Risiko, dass Versicherungsfälle auftreten oder hohe Summen geltend gemacht werden.
Integrierte Beratungsleistungen eines Wirtschaftsprüfers oder Schnittstellen zu steuer- und rechtsberatenden Tätigkeiten können Haftungsrisiken für Berufshaftpflichtversicherungen vergrößern.
Konsequenz: Versicherungskonzepte müssen höhere Haftungsobergrenzen und komplexere Risikoprofile berücksichtigen.
4. Auswirkungen auf die Vermögensschadenhaftpflicht
4.1 Neuer Risikoumfang
Die BRAO-Reform schafft eine systematische Pflichtversicherung für Gesellschaften – damit verbunden:
Erweiterte Haftungspositionen, da die Gesellschaft als juristische Person für Verstöße und Pflichtverletzungen haftet.
Koordinationsprobleme zwischen den Deckungen natürlicher Personen und der Gesellschaft müssen rechtlich klar geregelt werden.
Versicherer achten verstärkt auf präzise Tätigkeitsbeschreibungen und Ausschlüsse in den AVB.
4.2 Aufmerksamkeit auf Deckungshöhen und Starre Policen
Mit der BRAO-Reform sind Mindestdeckungssummen für Gesellschaften neu definiert. Unternehmen sollten prüfen:
Ob bestehende Versicherungen diese Anforderungen erfüllen.
Ob Versicherungssummen ausreichend dimensioniert sind, auch im Hinblick auf mögliche Kapitalmarktrisiken oder komplexe Mandate.
4.3 Beratungsreiche Schnittstellen zwischen Berufsgruppen
Durch die Reform können Kanzleiorganisationen und Gesellschaften auch freiberufliche Kooperationspartner wie Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer einbeziehen. Dadurch erhöht sich die Komplexität des Haftungsrisikos und damit auch der Versicherungsbedarf – sowohl intern als auch extern.
5. Fazit
Die Kombination aus BRAO-Reform und der Relevanz des FISG führt zu einem markanten Umdenken in der Absicherung von Risiken in wirtschafts- und rechtsberatenden Berufen in Deutschland:
Die BRAO-Reform schafft neue Versicherungspflichten für Berufsausübungsgesellschaften und erweitert die Haftungslandschaft für Gesellschaften deutlich.
Der Versicherungsschutz gegen Vermögensschäden muss auf Gesellschaftsebene und unter Berücksichtigung stark erhöhter Risiken ausgestaltet werden.
Das FISG verschärft die Haftung insbesondere für Abschlussprüfer, was indirekt auch Auswirkungen auf verbundene Haftpflichtrisiken hat.
Für Kanzleien, Berufsausübungsgesellschaften und beratende Berufe bedeutet dies: Ein moderner, ganzheitlicher Versicherungsschutz ist heute unverzichtbar.
Wenn du möchtest, kann ich zusätzlich eine Checkliste zur BRAO-Reform für Kanzleien oder Praxisfälle zur Illustration typischer Haftungsszenarien erstellen. Welche Variante soll ich als Nächstes aufbereiten?
eine Checkliste zur BRAO-Reform für Kanzleien oder Praxisfälle zur Illustration typischer Haftungsszenarien, bitte erstellen
Sehr gerne — ich erstelle dir beides in einer praxisnahen, beratungsfähigen Form:
Checkliste zur BRAO-Reform für Kanzleien (als Prüf- und Beratungstool)
Praxisfälle typischer Haftungsszenarien (zur Illustration für Mandanten)
Checkliste zur BRAO-Reform für Kanzleien
1. Gesellschaftsrechtliche Einordnung
☐ Ist unsere Kanzlei als Berufsausübungsgesellschaft (BAG) im Sinne der BRAO organisiert?
☐ Entspricht die gewählte Rechtsform den neuen berufsrechtlichen Anforderungen?
☐ Sind Gesellschaftsvertrag und Haftungsregelungen aktualisiert?
2. Berufshaftpflichtversicherung
☐ Besteht eine eigene Berufshaftpflichtversicherung auf Gesellschaftsebene?☐ Entspricht die Deckungssumme den gesetzlichen Mindestanforderungen?
Einzelanwalt: mind. 250.000 €
Nicht haftungsbeschränkte BAG: mind. 500.000 € (i. d. R. vervielfacht)
Haftungsbeschränkte BAG: mind. 2,5 Mio. € bzw. 1 Mio. € bei kleinen Gesellschaften
☐ Ist die Jahreshöchstleistung ausreichend dimensioniert?
☐ Sind alle Berufsträger korrekt mitversichert?
☐ Besteht eine lückenlose Nachhaftung bei Ausscheiden von Partnern?
☐ Wurden Tätigkeitsänderungen dem Versicherer angezeigt?
3. Abgrenzung individueller und gesellschaftlicher Haftung
☐ Ist geregelt, wann die Gesellschaft und wann der einzelne Berufsträger haftet?☐ Sind Überschneidungen zwischen Einzel- und Gesellschaftspolicen abgestimmt?☐ Gibt es eine klare Deckungsstruktur ohne Doppel- oder Unterversicherung?
4. Organisation & Compliance
☐ Existieren dokumentierte Compliance- und Risikomanagementprozesse?
☐ Sind Zuständigkeiten für Berufspflichten klar definiert?
☐ Gibt es interne Qualitätssicherungsmaßnahmen?
☐ Werden Mandate strukturiert dokumentiert?
☐ Sind IT- und Datenschutzrichtlinien aktualisiert?
5. Erweiterte Tätigkeiten
☐ Werden interdisziplinäre Leistungen angeboten (z. B. Steuerberatung, WP, Consulting)?
☐ Sind diese Tätigkeiten versicherungsseitig eingeschlossen?
☐ Bestehen Kooperationen mit externen Partnern?
☐ Sind Haftungsrisiken aus Kooperationen abgesichert?
6. Vertrags- und Mandantenmanagement
☐ Sind Mandatsverträge an die neue Rechtslage angepasst?
☐ Enthalten sie klare Haftungsregelungen?
☐ Sind Haftungsbegrenzungen wirksam vereinbart?
☐ Wird Mandantenkommunikation revisionssicher dokumentiert?
7. Regelmäßige Überprüfung
☐ Erfolgt eine jährliche Versicherungsprüfung?
☐ Werden neue Tätigkeitsfelder zeitnah bewertet?
☐ Gibt es ein Frühwarnsystem für Haftungsrisiken?



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